Die Daten werden zum Zweck der Abwicklung der internetbasierten Zulassungsvorgänge gespeichert und an die zuständigen Stellen (Kraftfahrt-Bundesamt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Zollverwaltung und lokale Kfz-Zulassungsbehörde) übermittelt: - personenbezogenen Daten, - die je nach Vorgang relevanten personenbeziehbaren Angaben über das betreffende Fahrzeug bzw. die betreffenden Fahrzeuge, - Daten zur Bankverbindung und zur Zahlungsabwicklung.
Das Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten (Art. 12 bis 14 EU-DSGVO) kann auf der Internetseite des Landkreises Goslar angesehen und ausgedruckt werden.
https://www.landkreis-goslar.de/EU-DSGVO-Strassenverkehr